Zum Inhalt springen

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt die Datenverarbeitung im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO zwischen dem Verantwortlichen (Kunde) und dem Auftragsverarbeiter (Teamplaner) für die Nutzung der SaaS-Plattform "Teamplaner".

1. Vertragsparteien

1.1 Verantwortlicher (Kunde)

Der Verantwortliche ist der Kunde, der die Teamplaner-Plattform nutzt und dessen Daten gemäß den nachfolgenden Bestimmungen verarbeitet werden. Die konkreten Angaben zum Verantwortlichen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

1.2 Auftragsverarbeiter

market performance GmbH
Hansastraße 105
13088 Berlin
Deutschland

Handelsregister: Amtsgericht Berlin Charlottenburg, HRB 200542 B

E-Mail: kontakt@teamplaner.online

2. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

2.1 Gegenstand

Gegenstand dieses AVV ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs der Teamplaner-SaaS-Plattform für Schichtplanung und Zeiterfassung.

2.2 Dauer

Dieser AVV gilt für die gesamte Dauer der Nutzung der Teamplaner-Plattform durch den Verantwortlichen und endet automatisch mit Beendigung des Hauptvertrags. Nach Vertragsende werden alle personenbezogenen Daten gemäß Ziffer 7 gelöscht oder zurückgegeben.

3. Art der Daten und Zweck der Verarbeitung

3.1 Art der verarbeiteten Daten

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten:

  • Stammdaten von Mitarbeitern (Name, Kontaktdaten)
  • Qualifikationen und Fähigkeiten
  • Arbeitszeiten und Schichtpläne
  • Zeiterfassungsdaten (Arbeitsbeginn, -ende, Pausen)
  • Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit)
  • Nutzerkonten und Anmeldedaten (E-Mail, gehashtes Passwort)
  • Notizen und Kommentare

3.2 Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:

  • Bereitstellung und Betrieb der Teamplaner-Plattform
  • Ermöglichung der Schichtplanung und Zeiterfassung
  • Verwaltung von Nutzerkonten und Zugriffsrechten
  • Technischer Support und Kundenservice
  • Gewährleistung der Systemsicherheit und -stabilität

4. Kategorien betroffener Personen

Die Verarbeitung betrifft folgende Personengruppen:

  • Mitarbeiter des Verantwortlichen (deren Schichtpläne verwaltet werden)
  • Administratoren und Nutzer der Teamplaner-Plattform beim Verantwortlichen
  • Sonstige Personen, deren Daten vom Verantwortlichen in das System eingepflegt werden

5. Pflichten des Auftragsverarbeiters

5.1 Weisungsgebundenheit

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen. Weisungen erfolgen zunächst durch diesen AVV und die zugrunde liegenden Vertragsbedingungen. Einzelweisungen können schriftlich (inkl. E-Mail) erteilt werden.

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.

5.2 Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, die Vertraulichkeit aller personenbezogenen Daten zu wahren. Alle Personen, die mit der Verarbeitung der Daten betraut sind, wurden auf das Datengeheimnis verpflichtet und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).

5.3 Unterstützungspflichten

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei:

  • Der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 15-22 DSGVO)
  • Der Einhaltung der Pflichten gemäß Art. 32-36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung)

Die Unterstützung erfolgt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sowie durch Bereitstellung relevanter Informationen.

5.4 Kontrollrechte des Verantwortlichen

Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben durch den Auftragsverarbeiter zu kontrollieren. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen und Inspektionen durch den Verantwortlichen oder einen beauftragten Prüfer.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Auftragsverarbeiter hat gemäß Art. 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten:

6.1 Verschlüsselung

  • SSL/TLS-Verschlüsselung (mindestens TLS 1.2) für alle Datenübertragungen
  • Passwörter werden ausschließlich in gehashter Form gespeichert
  • Verschlüsselte Datenbankverbindungen

6.2 Zugriffskontrolle

  • Authentifizierung mittels E-Mail und sicherem Passwort
  • Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC)
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Zugriffsrechten
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung für administrative Zugänge

6.3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Tägliche automatisierte Backups der Datenbanken
  • Redundante Infrastruktur durch Cloud-Hosting (Vercel, Neon)
  • Monitoring und Alerting bei Systemausfällen

6.4 Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

  • Regelmäßige Sicherheitsupdates und Patches
  • Logging und Monitoring sicherheitsrelevanter Ereignisse
  • Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen

6.5 Physische Sicherheit

Die Daten werden in professionellen Rechenzentren unserer Unterauftragnehmer (siehe Ziffer 8) gespeichert, die über umfassende physische Sicherheitsmaßnahmen verfügen (Zugangskontrollen, Videoüberwachung, Brandschutz, etc.).

7. Löschung und Rückgabe der Daten

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht der Auftragsverarbeiter unverzüglich alle personenbezogenen Daten des Verantwortlichen, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Auf Wunsch des Verantwortlichen können die Daten vor der Löschung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. JSON, CSV) exportiert und dem Verantwortlichen zur Verfügung gestellt werden.

Backups werden nach Ablauf der üblichen Backup-Retention-Fristen (maximal 30 Tage) automatisch gelöscht.

8. Unterauftragnehmer (Art. 28 Abs. 4 DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter setzt folgende Unterauftragnehmer ein. Der Verantwortliche stimmt der Beauftragung dieser Unterauftragnehmer durch Abschluss dieses AVV zu:

8.1 Vercel Inc.

8.2 Neon, Inc.

8.3 Resend

8.4 Änderungen bei Unterauftragnehmern

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragnehmern. Der Verantwortliche hat die Möglichkeit, gegen solche Änderungen Einspruch zu erheben. Die Information erfolgt per E-Mail an die beim Verantwortlichen hinterlegte Kontaktadresse mindestens 30 Tage vor der geplanten Änderung.

9. Haftung und Schadensersatz

Die Haftung richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Art. 82 DSGVO, sowie den Regelungen des Hauptvertrags (AGB).

Der Auftragsverarbeiter haftet nur für Schäden, die nachweislich durch seine Pflichtverletzung verursacht wurden. Bei Mitverschulden oder Pflichtverletzungen des Verantwortlichen oder Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) haftet jede Partei anteilig entsprechend ihres Verschuldensanteils.

10. Inkrafttreten und Kündigung

Dieser AVV tritt mit Beginn der Nutzung der Teamplaner-Plattform in Kraft und ist integraler Bestandteil des Hauptvertrags. Er kann nicht gesondert gekündigt werden, sondern endet automatisch mit Beendigung des Hauptvertrags.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen ist der Verantwortliche berechtigt, diesen AVV und den Hauptvertrag außerordentlich zu kündigen.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: März 2026

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ist integraler Bestandteil der Nutzung der Teamplaner-Plattform und wird durch die Annahme der AGB automatisch mit abgeschlossen.