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Urlaubsrechner – Urlaubsanspruch berechnen

Berechnen Sie Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch bei Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Mit anteiliger Berechnung bei Eintritt im laufenden Jahr.

Urlaubsanspruch berechnen

Gesetzl. Basis (BUrlG)

24 Werktage

= 4 Wochen Urlaub (6-Tage-Woche)

Ihr Jahresurlaub (5-Tage-Woche)

20,0 Arbeitstage

24 ÷ 6 × 5 = 20,0

Ihr Urlaubsanspruch (volles Jahr)

Urlaubstage

20,0

Arbeitstage

In Urlaubsstunden

160,0 h

bei 8 h/Tag

Urlaubswochen

4,0

Kalenderwochen

Urlaubsanspruch in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Der gesetzliche Urlaubsanspruch in Deutschland ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Erholungsurlaub pro Jahr – das entspricht vier Wochen. Doch wie berechnet sich der Urlaub bei Teilzeit, Minijob oder Eintritt im laufenden Jahr?

Werktage vs. Arbeitstage: So rechnen Sie um

Das BUrlG spricht von Werktagen – das sind alle Tage von Montag bis Samstag, also 6 Tage pro Woche. Die meisten Arbeitnehmer arbeiten jedoch nur an 5 Tagen. Die Umrechnung ist einfach: Urlaubstage = 24 ÷ 6 × Arbeitstage pro Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage, bei einer 3-Tage-Woche sind es 12 Urlaubstage.

Urlaub bei Teilzeit berechnen

Ein häufiger Irrtum: Der Urlaubsanspruch richtet sich nicht nach der Stundenzahl, sondern nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Eine Teilzeitkraft, die an 5 Tagen je 4 Stunden arbeitet, hat denselben Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft – nämlich 20 Tage. Der Unterschied liegt in der Länge des einzelnen Urlaubstages.

Anteiliger Urlaub bei Eintritt im laufenden Jahr

Wer nicht zum 1. Januar anfängt, erhält gemäß § 5 BUrlG anteiligen Urlaub: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat. Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten (§ 4 BUrlG). In der Praxis gewähren viele Arbeitgeber den Urlaub jedoch bereits vorher.

Mindesturlaub vs. vertraglicher Urlaub

Das BUrlG regelt nur den Mindesturlaub. Die meisten Arbeitsverträge und Tarifverträge gewähren mehr – üblich sind 25 bis 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder den geltenden Tarifvertrag für Ihren tatsächlichen Anspruch.

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Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch

Quellen & Grundlagen

Die Berechnungen basieren auf dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in der aktuellen Fassung.

Hinweis: Der Rechner berechnet den gesetzlichen Mindesturlaub. Ihr tatsächlicher Anspruch kann durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag höher sein.

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