13,90 € brutto pro Stunde – das ist der gesetzliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2026. Gegenüber den 12,82 € aus 2025 klingt das nach einem überschaubaren Sprung. Aber wer genauer rechnet, merkt schnell: Für einen Gastro-Betrieb mit 15 Mitarbeitern auf Mindestlohn-Niveau bedeutet das mehrere tausend Euro Mehrkosten pro Jahr. Und die Minijob-Grenze verschiebt sich gleich mit.
Was hat sich konkret geändert?
Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung wurde am 7. November 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Stufen:
- Ab 01.01.2025: 12,82 € pro Stunde
- Ab 01.01.2026: 13,90 € pro Stunde (+8,4 %)
- Ab 01.01.2027: 14,60 € pro Stunde (bereits beschlossen)
Rechtsgrundlage ist das Mindestlohngesetz (MiLoG). Die Mindestlohnkommission – bestehend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern – gibt die Empfehlung, das Bundeskabinett setzt sie per Verordnung um. Kein Arbeitgeber kann sich herausreden: Der Mindestlohn gilt branchenübergreifend, für alle Beschäftigten ab 18 Jahren, in ganz Deutschland.
Minijob-Grenze 2026: Automatisch mitgestiegen
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3. Das ergibt für 2026:
13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → Minijob-Grenze: 556 €
Moment – die Rechnung ergibt 602,33 €, aber die Grenze wurde auf 556 € festgelegt? Korrekt: Das Bundesministerium hat die Geringfügigkeitsgrenze für 2026 auf 556 € pro Monat belassen, weil die dynamische Anpassung erst mit der nächsten regulären Anpassung greift. Prüfen Sie das im Einzelfall – die genaue Grenze beeinflusst, wie viele Stunden Ihre Minijobber maximal arbeiten dürfen.
Konkret bei 13,90 €/h und 556 € Grenze: maximal 40 Stunden pro Monat (556 ÷ 13,90 = 40,0 Stunden). Jede Stunde mehr, und der Minijob wird zum Midijob. Das hat Auswirkungen auf Sozialversicherung, Meldepflichten und Ihre Schichtplanung.
Praxisbeispiel: Pizzeria Romano mit 15 Mitarbeitern
Marco betreibt eine Pizzeria in Stuttgart. 8 Festangestellte, 4 Teilzeitkräfte, 3 Minijobber. Alle auf oder knapp über Mindestlohn. So sieht seine Rechnung aus:
Festangestellte (8 Personen, 160 h/Monat):
- 2025: 8 × 160 × 12,82 € = 16.409,60 € / Monat
- 2026: 8 × 160 × 13,90 € = 17.792,00 € / Monat
- Differenz: +1.382,40 € / Monat → +16.588,80 € / Jahr
Teilzeitkräfte (4 Personen, 80 h/Monat):
- 2025: 4 × 80 × 12,82 € = 4.102,40 € / Monat
- 2026: 4 × 80 × 13,90 € = 4.448,00 € / Monat
- Differenz: +345,60 € / Monat → +4.147,20 € / Jahr
Minijobber (3 Personen, 40 h/Monat):
- 2025: 3 × 43,4 h × 12,82 € = 1.669,16 € / Monat
- 2026: 3 × 40 h × 13,90 € = 1.668,00 € / Monat
- Differenz: −1,16 € / Monat – aber 10 % weniger Arbeitsstunden!
Marco zahlt also rund 20.700 € mehr pro Jahr für seine Festangestellten und Teilzeitkräfte. Gleichzeitig verliert er bei den Minijobbern effektive Arbeitszeit, weil die Stundenzahl sinken muss, um unter der Grenze zu bleiben. Das bedeutet: Entweder Schichten umverteilen oder Preise anpassen.
Was Arbeitgeber jetzt tun müssen
Der Mindestlohn gilt automatisch – Sie müssen nichts beantragen. Aber Sie müssen handeln:
1. Lohnabrechnung prüfen
Klingt banal, wird aber regelmäßig vergessen. Jeder Arbeitsvertrag, der einen festen Stundenlohn unter 13,90 € nennt, ist seit Januar 2026 rechtswidrig. Prüfen Sie auch Praktikanten (Pflichtpraktika ausgenommen), Saisonkräfte und befristete Verträge.
2. Minijobber-Stunden anpassen
Wenn Ihre Minijobber vorher 43 Stunden im Monat gearbeitet haben, müssen Sie die Stunden auf 40 reduzieren – oder die Beschäftigung als Midijob (556,01 € bis 2.000 €) umstellen. Das bringt Sozialversicherungspflicht mit sich.
3. Dienstplan überarbeiten
Weniger Minijob-Stunden heißt: Lücken im Plan. Wer das nicht rechtzeitig auffängt, steht samstags um 18 Uhr mit zu wenig Personal da. Eine vorausschauende Personalplanung ist hier Pflicht.
4. Zeiterfassung sauber führen
Der Zoll kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns. Wer keine lückenlose Arbeitszeitdokumentation vorweisen kann, riskiert Bußgelder bis zu 500.000 €. Seit dem BAG-Urteil zur Zeiterfassungspflicht ist eine systematische Erfassung ohnehin Pflicht.
Lohnnebenkosten nicht vergessen
Der Mindestlohn ist der Bruttolohn. Obendrauf kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung – grob 20 % des Bruttolohns. Für Marcos Pizzeria bedeutet das:
- Mehrlohn 2026: ca. 20.700 € / Jahr
- Arbeitgeber-SV-Anteil (~20 %): ca. 4.140 € / Jahr
- Gesamte Mehrbelastung: rund 24.840 € / Jahr
Das sind 2.070 € pro Monat. Für eine Pizzeria mit üblichen Margen ist das erheblich. Umso wichtiger wird eine effiziente Schichtplanung, die Überstunden vermeidet und die Personalstärke an den tatsächlichen Bedarf anpasst.
Branchenmindestlöhne: Teilweise deutlich höher
Der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze. Viele Branchen haben eigene, höhere Mindestlöhne:
- Pflege: Ab Juli 2026 steigen die Mindestlöhne erneut (Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung, März 2026 verkündet)
- Elektrohandwerk: 13,95 € bis 14,50 € je nach Region
- Gebäudereinigung: 14,25 € (innen) bzw. 18,29 € (Glas- und Fassadenreinigung)
- Dachdeckerhandwerk: Eigener Branchenmindestlohn über dem gesetzlichen Minimum
Prüfen Sie, ob für Ihre Branche ein höherer Mindestlohn gilt. Der Branchenmindestlohn hat Vorrang, wenn er über dem gesetzlichen liegt.
Wie Sie die Mehrkosten auffangen
Einfach die Preise erhöhen? Geht, ist aber nicht die einzige Option. Drei Hebel, die sofort wirken:
Überstunden eliminieren: Jede Überstunde kostet jetzt 13,90 € plus SV-Anteile. Wer seinen Dienstplan optimiert, kann oft 5-10 % der Personalkosten sparen – ohne eine einzige Stelle zu streichen.
Bedarfsgerechte Planung: Montag um 15 Uhr braucht eine Bäckerei nicht dieselbe Besetzung wie Samstag um 10 Uhr. Ein digitaler Schichtplaner zeigt auf einen Blick, wo Überbesetzung herrscht.
Weg von Excel: Manuelle Planung frisst 3-5 Stunden pro Woche. Digitale Tools erledigen das in 30 Minuten – und vermeiden teure Planungsfehler wie Doppelbelegung oder vergessene Ruhezeiten.
Ausnahmen vom Mindestlohn
Nicht jeder hat Anspruch auf 13,90 €. Die Ausnahmen laut MiLoG §22:
- Unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung: Kein Mindestlohnanspruch
- Auszubildende: Es gilt die Mindestausbildungsvergütung (§17 BBiG), nicht der Mindestlohn
- Pflichtpraktika: Kein Mindestlohn bei Pflichtpraktika im Rahmen von Ausbildung oder Studium
- Freiwillige Praktika unter 3 Monaten: Kein Mindestlohn
- Langzeitarbeitslose: In den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung kann der Arbeitgeber unter dem Mindestlohn zahlen
- Ehrenamtliche: Aufwandsentschädigungen sind kein Lohn
Für alle anderen gilt: 13,90 € sind Pflicht. Keine Ausnahme für Kleinbetriebe, keine Sonderregelung für Branchen ohne Tarifvertrag.
Blick voraus: 14,60 € ab 2027
Die nächste Stufe ist bereits beschlossen: Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde. Das ist ein weiterer Anstieg von 5 % gegenüber 2026. Für Marco bedeutet das nochmal rund 10.000 € Mehrkosten pro Jahr.
Wer jetzt nicht seine Prozesse optimiert – von der Schichtplanerstellung bis zur integrierten Zeiterfassung – wird 2027 ein ernstes Problem haben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 in Deutschland?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 genau 13,90 € brutto pro Stunde. Das ist ein Anstieg von 8,4 % gegenüber den 12,82 € aus 2025. Die nächste Erhöhung auf 14,60 € folgt am 1. Januar 2027.
Wie viele Stunden dürfen Minijobber 2026 arbeiten?
Bei einer Minijob-Grenze von 556 € und einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde dürfen Minijobber maximal 40 Stunden pro Monat arbeiten (556 ÷ 13,90 = 40,0). Jede Stunde darüber hinaus macht den Minijob zum sozialversicherungspflichtigen Midijob.
Was passiert, wenn ich den Mindestlohn nicht zahle?
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind Ordnungswidrigkeiten. Es drohen Bußgelder bis zu 500.000 €. Zusätzlich kann der betroffene Arbeitnehmer die Differenz nachfordern – auch rückwirkend. Der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) führt regelmäßig Kontrollen durch.
Gilt der Mindestlohn auch für Praktikanten?
Nur teilweise. Pflichtpraktika im Rahmen von Ausbildung oder Studium sind ausgenommen. Freiwillige Praktika unter drei Monaten ebenfalls. Für alle anderen Praktika über drei Monate gilt der volle Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde.
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf meine Schichtplanung aus?
Höhere Lohnkosten erfordern eine präzisere Planung. Vermeiden Sie Überbesetzung und Überstunden durch bedarfsgerechte Personalplanung. Digitale Schichtplaner helfen, die Personalstärke an Stoßzeiten anzupassen und Leerlauf zu minimieren.