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Recht & Compliance
6 min14. Juni 2026

Zeiterfassungspflicht 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland seit dem wegweisenden BAG-Urteil von September 2022 Realität. Doch viele kleine und mittlere Unternehmen sind noch nicht compliant. Was Sie jetzt tun müssen - und wie Sie die Pflicht mit minimalem Aufwand erfüllen.

Was hat das BAG entschieden?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13. September 2022 entschieden: Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Dies gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von Größe oder Branche. Damit ist die digitale Zeiterfassung nicht mehr optional, sondern gesetzlich gefordert.

Grundlage ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG in Verbindung mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie (Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019, Rs. C-55/18).

Was muss erfasst werden?

  • Beginn der täglichen Arbeitszeit
  • Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Pausen (Beginn und Ende oder Dauer)
  • Überstunden

Die Erfassung muss zeitnah erfolgen - idealerweise am selben Tag. Wie Sie das praktisch umsetzen, zeigt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Zeiterfassung.

Welche Anforderungen gelten?

Das Gesetz schreibt kein bestimmtes System vor. Erlaubt sind:

  • Digitale Zeiterfassungssysteme (empfohlen)
  • Manuelle Aufzeichnungen (Papier, Excel)
  • Stechuhren und Terminals

Wichtig: Das System muss verlässlich, zugänglich und manipulationssicher sein. Reine Vertrauensarbeitszeit ohne jegliche Erfassung ist nicht mehr zulässig. Excel ist zwar erlaubt, aber in der Praxis problematisch - fehleranfällig und schwer nachweisbar.

Was droht bei Verstößen?

Bei Verstößen gegen die Zeiterfassungspflicht drohen:

  • Bußgelder bis zu 30.000 Euro (§ 22 ArbZG)
  • Anordnungen der Aufsichtsbehörden
  • Beweisnachteile bei Arbeitszeitstreitigkeiten

Die einfachste Lösung für kleine Teams

Gerade für kleine Betriebe in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in der Pflege muss die Zeiterfassung einfach und schnell sein - niemand will nach einer 8-Stunden-Schicht noch komplizierte Formulare ausfüllen.

Der Teamplaner bietet eine digitale Stempeluhr, die genau das löst:

  • Ein Klick zum Ein- und Ausstempeln - direkt im Browser auf dem Smartphone
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  • Übersichtliche Auswertungen pro Mitarbeiter, Woche oder Monat
  • Steuerberater-Export mit eigenem Zugangslink

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt die Zeiterfassungspflicht auch für kleine Unternehmen?

Ja, die Zeiterfassungspflicht gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch Betriebe mit nur einem Mitarbeiter müssen die Arbeitszeiten systematisch erfassen. Für Kleinstbetriebe genügt eine einfache digitale Lösung.

Reicht Excel für die Zeiterfassung aus?

Grundsätzlich ja, aber Excel ist fehleranfällig und schwer als manipulationssicher nachzuweisen. Digitale Zeiterfassungssysteme sind rechtssicherer, da sie automatisch protokollieren und Änderungen nachvollziehbar dokumentieren.

Welche Strafen drohen bei fehlender Zeiterfassung?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro pro Verstoß gemäß § 22 ArbZG. Zusätzlich drohen Anordnungen der Arbeitsschutzbehörden und Beweisnachteile bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten um Überstunden oder Kündigungen.

Müssen auch Überstunden erfasst werden?

Ja, die Erfassung der gesamten Arbeitszeit einschließlich Überstunden ist Pflicht. Gerade bei Überstunden-Streitigkeiten hat der Arbeitgeber ohne lückenlose Dokumentation erhebliche Beweisnachteile vor Gericht.

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