Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland seit dem wegweisenden BAG-Urteil von September 2022 Realität. Doch viele kleine und mittlere Unternehmen sind noch nicht compliant. Was Sie jetzt tun müssen – und wie Sie die Pflicht mit minimalem Aufwand erfüllen.
Was hat das BAG entschieden?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13. September 2022 entschieden: Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Dies gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von Größe oder Branche.
Grundlage ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG in Verbindung mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie (Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019, Rs. C-55/18).
Was muss erfasst werden?
- Beginn der täglichen Arbeitszeit
- Ende der täglichen Arbeitszeit
- Dauer der täglichen Arbeitszeit
- Pausen (Beginn und Ende oder Dauer)
- Überstunden
Die Erfassung muss zeitnah erfolgen – idealerweise am selben Tag.
Welche Anforderungen gelten?
Das Gesetz schreibt kein bestimmtes System vor. Erlaubt sind:
- Digitale Zeiterfassungssysteme (empfohlen)
- Manuelle Aufzeichnungen (Papier, Excel)
- Stechuhren und Terminals
Wichtig: Das System muss verlässlich, zugänglich und manipulationssicher sein. Reine Vertrauensarbeitszeit ohne jegliche Erfassung ist nicht mehr zulässig.
Was droht bei Verstößen?
Bei Verstößen gegen die Zeiterfassungspflicht drohen:
- Bußgelder bis zu 30.000 Euro (§ 22 ArbZG)
- Anordnungen der Aufsichtsbehörden
- Beweisnachteile bei Arbeitszeitstreitigkeiten
Die einfachste Lösung für kleine Teams
Gerade für kleine Betriebe in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in der Pflege muss die Zeiterfassung einfach und schnell sein – niemand will nach einer 8-Stunden-Schicht noch komplizierte Formulare ausfüllen.
Der Teamplaner bietet eine digitale Stempeluhr, die genau das löst:
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