Eine Apotheke ohne Approbierten darf nicht öffnen – Punkt. Das macht die Schichtplanung in Apotheken grundlegend anders als in jeder anderen Branche. Wer den Dienstplan für Offizin und Notdienst aufstellt, jongliert mit Apothekengesetz, Arbeitszeitgesetz, Kammer-Notdienstplänen und den Wünschen eines Teams, das oft aus nur 5 bis 15 Personen besteht.
Mindestbesetzung: Ohne Approbierten geht nichts
§ 3 Abs. 5 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist glasklar: Während der Öffnungszeiten muss mindestens ein Approbierter anwesend sein – also ein Apotheker oder eine Apothekerin mit Approbation. Kein PTA, kein PKA kann diesen ersetzen, egal wie erfahren.
In der Praxis bedeutet das:
- Jede Schicht braucht mindestens einen Approbierten. Fällt der einzige Approbierte aus (Krankheit, Urlaub), muss die Apotheke schließen – oder Sie haben vorgesorgt.
- PTA dürfen pharmazeutische Tätigkeiten ausüben, aber nur unter Aufsicht eines Approbierten (§ 3 Abs. 5a ApBetrO). Die Aufsicht muss im selben Gebäude sein.
- PKA übernehmen kaufmännische Aufgaben: Warenwirtschaft, Bestellungen, Buchhaltung – aber keine Beratung am HV-Tisch.
Für die Personalplanung heißt das: Zuerst die Approbierten-Schichten planen, dann PTA und PKA drumherum legen. Nicht umgekehrt.
Typische Schichtmodelle in Apotheken
Die meisten Apotheken öffnen montags bis freitags von 8:00 bis 18:30 Uhr, samstags bis 13:00 oder 14:00 Uhr. Das ergibt bei einer Vollzeitkraft (40 Stunden/Woche) zwei typische Modelle:
- Zwei-Schicht-Modell: Frühschicht 8:00–14:00, Spätschicht 12:30–18:30 Uhr. Überlappung von 1,5 Stunden für die Mittagsspitze. Funktioniert ab 2 Approbierten und 2 PTA gut.
- Durchgehende Schicht mit versetztem Start: Mitarbeiter A ab 8:00, Mitarbeiter B ab 9:30, Mitarbeiter C ab 10:00. Alle gehen gestaffelt. Vorteil: Besetzung passt sich dem Kundenaufkommen an – morgens kommen die Rezeptkunden, mittags die Laufkundschaft.
Samstags reicht in vielen Apotheken eine Minimalbesetzung: ein Approbierter plus ein PTA. Die Samstagsdienste sollten fair rotieren – dokumentieren Sie die Verteilung im Dienstplan, damit niemand dauerhaft jedes zweite Wochenende ran muss.
Notdienst: Die Königsdisziplin der Apothekenplanung
Notdienste werden von den Landesapothekerkammern zugeteilt – daran lässt sich nicht rütteln. In der Regel hat jede Apotheke zwischen 10 und 20 Notdienste pro Jahr, je nach Region und Kammerentscheidung. Ein Notdienst läuft von 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr des Folgetags – also 24 Stunden.
Für die Schichtplanung bedeutet Notdienst:
- Ein Approbierter muss die gesamten 24 Stunden abdecken – entweder durchgehend anwesend oder in Bereitschaft im Gebäude. Mehr zum Thema Bereitschaftsdienst vs. Rufbereitschaft.
- Ruhezeit nach Notdienst: Nach 24 Stunden Dienst stehen dem Mitarbeiter mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zu (§ 5 ArbZG). Faktisch fällt der Folgetag also komplett aus.
- Zuschläge: Nachtarbeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr löst in der Regel tarifliche Zuschläge aus. Wie Sie Nachtzuschläge korrekt berechnen, lesen Sie in unserem separaten Ratgeber.
- Notdienstpauschale: Apotheken erhalten pro Notdienst ca. 120 € Pauschale aus dem Nacht- und Notdienstfonds. Das deckt die Personalkosten bei weitem nicht.
Tipp: Tragen Sie die Kammer-Notdiensttermine sofort für das gesamte Jahr in Ihre Planung ein. So können Sie Urlaube und freie Wochenenden drumherum legen.
Praxisbeispiel: Linden-Apotheke mit 8 Mitarbeitern
Die Linden-Apotheke in einer Kleinstadt hat folgendes Team:
- Inhaberin (Approbierte, 40 Std./Woche)
- 1 angestellter Apotheker (Approbierter, 35 Std./Woche)
- 3 PTA (je 30 Std./Woche)
- 2 PKA (je 25 Std./Woche)
- 1 Pharmaziepraktikant (40 Std./Woche, saisonabhängig)
Öffnungszeiten: Mo–Fr 8:00–18:30, Sa 8:30–13:00
Wochenplanung:
- Frühschicht (8:00–14:00): Inhaberin + 1 PTA + 1 PKA
- Spätschicht (12:30–18:30): Angestellter Apotheker + 1 PTA + 1 PKA
- Überlappung 12:30–14:00: Volle Besetzung für die Mittagsspitze (Rezepteinlösung nach Arztbesuchen)
- Samstag: Rollierend – eine Woche Inhaberin + PTA A, nächste Woche Apotheker + PTA B
Notdienst-Lösung: 14 Notdienste pro Jahr. Inhaberin und angestellter Apotheker teilen sich 7:7 auf. Am Tag nach dem Notdienst ist der jeweilige Approbierte frei – die PTA übernehmen unter Aufsicht des anderen Approbierten den Tagesbetrieb.
Ergebnis: Die Inhaberin plant sonntags für die Folgewoche. Mit einem digitalen Schichtplaner dauert das 20 Minuten statt einer Stunde am Papier – weil Konflikte (zwei Approbierte gleichzeitig im Urlaub) automatisch erkannt werden.
PTA optimal einsetzen: Qualifikation bestimmt den Einsatz
PTA sind das Rückgrat der Offizin. Sie beraten Kunden, stellen Rezepturen her, prüfen Arzneimittel und managen das Warenlager. Aber: Sie brauchen immer einen Approbierten als Aufsicht.
Für die Schichtplanung gilt:
- Erfahrene PTA in die Spätschicht: Nachmittags kommen Kunden mit komplexeren Fragen (Wechselwirkungen, Selbstmedikation). Eine PTA mit 10 Jahren Erfahrung entlastet den Approbierten deutlich.
- Rezeptur-Zeiten blocken: Individuelle Rezepturen (Salben, Kapseln) erfordern Konzentration. Planen Sie dafür ruhige Zeiten ein – nicht die Mittagsspitze.
- Fortbildungstage einplanen: PTA müssen sich regelmäßig fortbilden. Planen Sie pro PTA 3–5 Fortbildungstage pro Jahr fest ein, statt sie ad hoc freizustellen.
Wer bei Personalengpässen flexibel bleiben will, sollte übrigens prüfen, ob Pharmaziepraktikanten oder Aushilfs-PTA als Reserve verfügbar sind.
Arbeitszeitgesetz in der Apotheke: Was oft übersehen wird
Das Arbeitszeitgesetz gilt in Apotheken genauso wie überall – mit ein paar Besonderheiten:
- Maximale Arbeitszeit: 8 Stunden pro Tag, auf 10 Stunden verlängerbar wenn innerhalb von 6 Monaten der Durchschnitt auf 8 Stunden ausgeglichen wird (§ 3 ArbZG).
- Notdienst als Arbeitszeit: Die gesamten 24 Stunden eines Notdienstes gelten als Arbeitszeit – auch die ruhigen Nachtstunden, wenn der Approbierte vor Ort sein muss. Hier müssen Sie die aktuellen Regelungen zum Arbeitszeitgesetz im Blick behalten.
- Samstagsarbeit: Samstag ist ein regulärer Werktag. Zuschläge gibt es nur, wenn tarifvertraglich vereinbart. Mehr dazu in unserem Artikel über Sonntags- und Feiertagsregelungen.
- Pausen: Ab 6 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten, ab 9 Stunden 45 Minuten. In einer Apotheke mit Minimialbesetzung (1 Approbierter + 1 PTA) muss die Pause gestaffelt werden – beide gleichzeitig in der Pause heißt: Apotheke müsste schließen.
Erfassen Sie alle Arbeitszeiten lückenlos – die digitale Zeiterfassung ist seit dem BAG-Urteil ohnehin Pflicht und schützt Sie bei Prüfungen durch die Kammer oder das Gewerbeaufsichtsamt.
Digitale Planung statt Zettelwirtschaft
Viele Apotheken planen noch mit Papier-Dienstplänen am schwarzen Brett oder einer Excel-Tabelle auf dem Büro-PC. Das funktioniert – bis es nicht mehr funktioniert: kurzfristiger Krankheitsfall, PTA hat den Plan nicht gesehen, Inhaberin vergisst den Notdiensttermin.
Ein digitales Tool wie der Teamplaner löst diese Probleme:
- Qualifikationsbasierte Planung: Hinterlegen Sie, wer Approbierter ist, wer PTA, wer PKA. Das System warnt, wenn eine Schicht ohne Approbierten geplant wird.
- Notdienst-Integration: Tragen Sie alle Kammer-Notdiensttermine ein und verknüpfen Sie sie mit automatischen Folgetag-Freistellungen.
- Team-Zugriff: Alle sehen den aktuellen Plan auf dem Smartphone – kein "Ich hab den Plan nicht gesehen" mehr.
- Schichttausch: PTA A kann mit PTA B tauschen, der Approbierte muss nur bestätigen.
Bei 14,99 €/Monat Flatrate – unabhängig von der Teamgröße – ist das günstiger als eine Stunde Überstunden-Zuschlag pro Monat, die durch Planungschaos entsteht.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf eine PTA die Apotheke allein führen, wenn der Approbierte kurz weg ist?
Nein. Die ApBetrO verlangt die Anwesenheit eines Approbierten während der gesamten Öffnungszeit. Kurze Abwesenheiten (Toilette, Lager im Keller) sind toleriert, aber ein PTA darf die Offizin nicht eigenständig betreiben. Verlässt der Approbierte das Gebäude, muss die Apotheke faktisch schließen oder ein anderer Approbierter einspringen.
Wie viele Notdienste pro Jahr sind zumutbar?
Das regelt die jeweilige Landesapothekerkammer. In ländlichen Regionen können es 20–25 Notdienste pro Jahr sein, in Großstädten mit vielen Apotheken oft nur 8–12. Ein Widerspruch gegen die Zuteilung ist möglich, aber selten erfolgreich. Entscheidend ist, die Notdienste fair auf alle Approbierten zu verteilen und Ausgleichszeiten zu gewähren.
Müssen Apothekeninhaber Samstagsarbeit extra vergüten?
Gesetzlich nicht – Samstag ist ein normaler Werktag. Allerdings sehen viele Tarifverträge (z. B. ADEXA-Tarifvertrag) Zuschläge für Samstagsarbeit ab 14:00 Uhr vor. Prüfen Sie Ihren geltenden Tarifvertrag. Unabhängig davon empfiehlt sich eine faire Rotation der Samstagsdienste, um die Motivation im Team zu halten.
Kann ich Notdienst-Nachtbereitschaft als Ruhezeit werten?
Nur wenn der Mitarbeiter tatsächlich nicht arbeitet und einen separaten Ruheraum hat. Sobald auch nur ein Kunde klingelt und bedient wird, gilt die gesamte Bereitschaftszeit als Arbeitszeit. Die meisten Arbeitsgerichte bewerten Apothekennotdienst mit Anwesenheitspflicht vollständig als Arbeitszeit.
Fazit: Apothekenplanung ist Qualifikationsplanung
Die Schichtplanung in der Apotheke steht und fällt mit einer einzigen Frage: Ist in jeder Schicht ein Approbierter da? Alles andere – PTA-Einsatz, PKA-Aufgaben, Notdienstabdeckung – leitet sich davon ab.
Wer diese Grundregel verinnerlicht und die Planung digital organisiert, spart Zeit, vermeidet rechtliche Risiken und hält ein kleines Team bei Laune. Denn in einer Apotheke mit 5–15 Mitarbeitern spürt jeder sofort, wenn der Plan unfair ist.
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